Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und BolTer Parts beim Versandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von BolTer parts für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

Kunden:

BolTer Parts schließt Verträge mit Kunden ab, die

a) unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit

b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt)

Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versandkosten informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, hat der Käufer zu tragen.

Zahlung

Die Bezahlung der Ware erfolgt als Vorkasse mittels

  • PayPal

  • Überweisung

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Bolter Parts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Bolter Parts ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Bolter Parts berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

  • Deutschland

  • Niederlande

  • Belgien

  • Frankreich

  • Dänemark

  • Österreich

Bei anderen Ländern bitte ich Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Bolter Parts ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Bolter Parts unverzüglich erstattet.

(3) Bolter Parts kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Bolter Parts unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Bolter Parts weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

Versandart bei Rücksendung

Die Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, hat der Käufer zu tragen. Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Bolter Parts nach Wahl des Kunden auf Kosten von Bolter Parts durch ein mangelfreies ersetzt oder fachgerecht repariert (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer Beanspruchung, Feuer).

(2) Bolter Parts leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Bolter Parts, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Bolter Parts unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Bolter Parts ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Bolter Parts nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Bolter Parts ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Bolter Parts den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nachfolgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b) wenn Bolter Parts die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Bolter Parts eingetreten wäre,

c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von dieser eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Bolter Parts endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bolter Parts nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Bolter Parts nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Bolter Parts bleibt eine Haftung von Bolter Parts bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Bolter Parts dar.

(3) Bolter Parts ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Bolter Parts für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Bolter Parts abgeschlossenen Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.